Halteverbot und Parkverbot
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Verkehrsschild Halteverbot / Allgemeines Halteverbotsschild | Verkehrszeichen VZ 283-50
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Verkehrsschild Endendes Halteverbot / Halteverbotsschild Ende | Verkehrszeichen VZ 283-20
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Verkehrsschild Beginnendes Halteverbot / Halteverbotsschild Anfang | Verkehrszeichen VZ 283-10
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Grosses Hinweisschild Fläche für die Feuerwehr / Brandschutzschild nach DIN 4066
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Kombischild | Absolutes Haltverbot | mit Text nach Ihren Angaben
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Verkehrsschild Taxistand | Verkehrszeichen VZ 229
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Halteverbotsschilder und Parkverbotsschilder nach StVO von Verkehrsschilder.de zur Durchsetzung von Halteverbot und Parkverbot in öffentlichen Bereichen und auf Unternehmensgeländen.
Zur Beschilderung von Halteverbot und Parkverbot erhalten Sie bei uns alle gebräuchlichen Verkehrsschilder gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung. Wählen Sie Ihre Verkehrszeichen je nach Bedarf zur Rechts- oder Linksaufstellung, entweder ein Parkverbotsschild, ein eingeschränktes oder absolutes Halteverbotsschild, sowie alternativ als erweitertes Verkehrsschild für den Taxenstand.
Zur Kennzeichnung eines eingeschränkten oder absoluten Halteverbots sind unterschiedliche Beschilderungen möglich, für die Sie bei uns die entsprechenden Verkehrsschilder gemäß Straßenverkehrs-Ordnung anfordern können. Neben dem einfachen Verkehrsschild für ein örtliches Halteverbot kommen ebenfalls Verkehrszeichen zur Links- oder Rechtsaufstellung zum Einsatz, die den Verkehrsteilnehmer darüber informieren, wo das angezeigte Halteverbot beginnt und endet. Halteverbotszonen und Parkverbotszonen werden mittels der Halteverbotsschilder und Parkverbotsschilder in der Regel mit je einem Verkehrsschild am Anfang und am Ende gekennzeichnet. Die genaue Einhaltung der Beschilderung am Anfang und am Ende ist wichtig, da nur dann auch rechtssicher entsprechende Verkehrszonen markiert sind. Bei größeren Flächen wird empfohlen zusätzlich ein oder mehrere Halteverbotsschilder und Parkverbotsschilder anzubringen, die den Bereich zwischen Anfang und Ende unmißverständlich kennzeichnen.
Hierzu ist die Pfeilzeichnung dieser Verkehrsschilder zu beachten. Ein Pfeil im oberen Schildbereich, der zur Fahrbahn weist, zeigt den Beginn einer Verbotszone an; umgekehrt bedeutet ein von der Fahrbahn wegweisender Pfeil im unteren Teil des Schildes das Ende des Halteverbots. Zwei beidseitige Pfeile werden in der Mitte einer Halteverbotszone eingesetzt.
Alle unsere Verkehrszeichen entsprechen den Vorgaben der StVO §41 für Vorschriftzeichen und sind aus langlebigem Aluminium gefertigt. Sie erhalten alle Verkehrsschilder Ihrer Wahl bei uns in verschiedenen Größen in Rundform , Flachform oder Alform . Wir liefern die Verkehrsschilder je nach Bedarf in den Reflexionsklassen RA1, RA2 und RA3.
Neben der Beschilderung für ein örtliches Parkverbot ist es ebenfalls möglich, einen größeren Bereich gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung als Halteverbotszone auszuschildern. Zu diesem Zweck erhalten Sie bei uns Zonen-Verkehrszeichen mit der Symbol-Kennzeichnung für eingeschränktes Halteverbot. Das Verkehrsschild für die Halteverbotszone ist wie alle anderen Zonenschilder in zwei Ausführungen für den Beginn und das Ende der Verbotszone erhältlich und kann bei uns in allen Reflexionsklassen angefordert werden.
Zur Beschilderung von Taxenständen sind spezielle Taxenstand-Verkehrsschilder zu verwenden, die die gebräuchliche, blau-weiße Kennzeichnung für Taxi mit dem Zeichen für Halteverbot kombinieren. Ebenso wie alle anderen Verkehrsschilder für Halteverbote sind auch die Verkehrszeichen für Taxenstände für die Links- und Rechtsaufstellung mit der jeweiligen Pfeilkennzeichnung erhältlich. Das Verkehrsschild für Taxenstände zeigt in allen Ausführungen ein absolutes Halteverbot an. Alle Halteverbotsschilder und natürlich auch alle Parkverbotsschilder sind entsprechend der StVO gefertigt. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass nur mit der ordnungsgemäßen Aufstellung die Halteverbots- und Parkverbotsbeschilderung der Straßenverkehrsordnung genügt und mögliche rechtliche Rahmenbedingungen eingehalten werden.
Zur Beschilderung von Halteverbot und Parkverbot erhalten Sie bei uns alle gebräuchlichen Verkehrsschilder gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrs-Ordnung. Wählen Sie Ihre Verkehrszeichen je nach Bedarf zur Rechts- oder Linksaufstellung, entweder ein Parkverbotsschild, ein eingeschränktes oder absolutes Halteverbotsschild, sowie alternativ als erweitertes Verkehrsschild für den Taxenstand.
Verkehrsschilder für eingeschränktes oder absolutes Halteverbot
Zur Kennzeichnung eines eingeschränkten oder absoluten Halteverbots sind unterschiedliche Beschilderungen möglich, für die Sie bei uns die entsprechenden Verkehrsschilder gemäß Straßenverkehrs-Ordnung anfordern können. Neben dem einfachen Verkehrsschild für ein örtliches Halteverbot kommen ebenfalls Verkehrszeichen zur Links- oder Rechtsaufstellung zum Einsatz, die den Verkehrsteilnehmer darüber informieren, wo das angezeigte Halteverbot beginnt und endet. Halteverbotszonen und Parkverbotszonen werden mittels der Halteverbotsschilder und Parkverbotsschilder in der Regel mit je einem Verkehrsschild am Anfang und am Ende gekennzeichnet. Die genaue Einhaltung der Beschilderung am Anfang und am Ende ist wichtig, da nur dann auch rechtssicher entsprechende Verkehrszonen markiert sind. Bei größeren Flächen wird empfohlen zusätzlich ein oder mehrere Halteverbotsschilder und Parkverbotsschilder anzubringen, die den Bereich zwischen Anfang und Ende unmißverständlich kennzeichnen.
Hierzu ist die Pfeilzeichnung dieser Verkehrsschilder zu beachten. Ein Pfeil im oberen Schildbereich, der zur Fahrbahn weist, zeigt den Beginn einer Verbotszone an; umgekehrt bedeutet ein von der Fahrbahn wegweisender Pfeil im unteren Teil des Schildes das Ende des Halteverbots. Zwei beidseitige Pfeile werden in der Mitte einer Halteverbotszone eingesetzt.
Alle unsere Verkehrszeichen entsprechen den Vorgaben der StVO §41 für Vorschriftzeichen und sind aus langlebigem Aluminium gefertigt. Sie erhalten alle Verkehrsschilder Ihrer Wahl bei uns in verschiedenen Größen in Rundform , Flachform oder Alform . Wir liefern die Verkehrsschilder je nach Bedarf in den Reflexionsklassen RA1, RA2 und RA3.
Kennzeichnung von Halteverbotszonen und Taxenständen
Neben der Beschilderung für ein örtliches Parkverbot ist es ebenfalls möglich, einen größeren Bereich gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung als Halteverbotszone auszuschildern. Zu diesem Zweck erhalten Sie bei uns Zonen-Verkehrszeichen mit der Symbol-Kennzeichnung für eingeschränktes Halteverbot. Das Verkehrsschild für die Halteverbotszone ist wie alle anderen Zonenschilder in zwei Ausführungen für den Beginn und das Ende der Verbotszone erhältlich und kann bei uns in allen Reflexionsklassen angefordert werden.
Zur Beschilderung von Taxenständen sind spezielle Taxenstand-Verkehrsschilder zu verwenden, die die gebräuchliche, blau-weiße Kennzeichnung für Taxi mit dem Zeichen für Halteverbot kombinieren. Ebenso wie alle anderen Verkehrsschilder für Halteverbote sind auch die Verkehrszeichen für Taxenstände für die Links- und Rechtsaufstellung mit der jeweiligen Pfeilkennzeichnung erhältlich. Das Verkehrsschild für Taxenstände zeigt in allen Ausführungen ein absolutes Halteverbot an. Alle Halteverbotsschilder und natürlich auch alle Parkverbotsschilder sind entsprechend der StVO gefertigt. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass nur mit der ordnungsgemäßen Aufstellung die Halteverbots- und Parkverbotsbeschilderung der Straßenverkehrsordnung genügt und mögliche rechtliche Rahmenbedingungen eingehalten werden.