Verkehrsschilder Verbot
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Verkehrsschild Verbot für Fahrzeuge aller Art | Verkehrszeichen VZ 250
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Verkehrsschild Wendeverbot | Verkehrszeichen VZ 272
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Die meisten Verkehrsschilder sprechen ein Verbot aus. Ein im Rahmen der StVO ausgesprochenes Verbot ist für alle Verkehrsteilnehmer bindend und unbedingt einzuhalten. Verkehrsschilder die zu diesem Zwecke in öffentlichen Bereichen eingesetzt werden, müssen unbedingt entsprechend der gesetzlichen Norm gefertigt sein und dem RAL -Gütezeichen gerecht werden.
Verkehrsschilder "Verbot der Einfahrt für bestimmte Verkehrsteilnehmer": Bestimmte Verkehrsbereiche, die von genau definierten Fahrzeugen nicht befahren werden dürfen, zum Beispiel Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Fahrrädern, Motorrädern, Mofas oder aber wo ein Verbot gegenüber Fußgängern oder Reitern durchgesetzt werden muss.
Verkehrsschilder "Verbot bei Überschreitung bestimmter Maximalhöhen: Verkehrsbereiche, wo durch eine begrenzte Höhe in der Straßenführung ein Verbot für zu große Fahrzeuge für die Sicherheit des Straßenverkehrs notwendig ist, also Fahrzeugen das befahren bestimmter Teilstrecken untersagt werden muss, welche die maximale Höhe überschreiten. Dies ist zum Beispiel oft bei Bahnunterführungen der Fall.
Verkehrsschilder "Verbot bei Überschreitung von Maximalgewichten": Regelungen maximaler Belastungsgrenzen in Bezug auf Gewicht und Ladung bei bestimmten Verkehrsteilnehmern. Dies ist zum Beispiel der Brücken der Fall, die bestimmten Belastungsgrenzen unterliegen.
Verkehrsschilder für Höchstgeschwindigkeiten, z.B. "Verbot der Geschwindigkeitsübertretung": Festlegung der Geschwindigkeitsgrenzen und die damit verbundenen Verbote der Übertretung. Üblich auf allen Straßen und Autobahnen, lediglich Ausführung und Bauart variieren.
Verkehrsschilder mit Verbot in Bezug auf Umweltzonen: Verbot der Einfahrt für Kraftfahrzeuge unter bestimmten umweltpolitischen Gesichtspunkten in Abhängigkeit von den jeweils gesetzlichen Regelungen.
Verkehrsschilder die ein Verbot formulieren sind in der Regel reflektierend und haben im Durchmesser eine Mindestgröße von 42 cm. Quadratische Ausführungen haben zumeist ein Format von 60 × 60 cm. sofern sie den Einsatz in öffentlichen Bereichen finden müssen sie zwangsweise in Bauart, Reflektionsklasse und Größe den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, da es sonst unter Umständen zu Anfechtungen kommen kann, da eine rechtliche Verbindlichkeit angezweifelt werden kann. Verkehrsschilder mit einem Verbot werden in öffentlichen Bereichen in der Regel von den zuständigen Behörden aufgestellt.
Folgende Bereiche regeln Verkehrsschilder durch ein Verbot:
Verkehrsschilder "Verbot der Einfahrt für bestimmte Verkehrsteilnehmer": Bestimmte Verkehrsbereiche, die von genau definierten Fahrzeugen nicht befahren werden dürfen, zum Beispiel Personenkraftwagen, Lastkraftwagen, Fahrrädern, Motorrädern, Mofas oder aber wo ein Verbot gegenüber Fußgängern oder Reitern durchgesetzt werden muss.
Verkehrsschilder "Verbot bei Überschreitung bestimmter Maximalhöhen: Verkehrsbereiche, wo durch eine begrenzte Höhe in der Straßenführung ein Verbot für zu große Fahrzeuge für die Sicherheit des Straßenverkehrs notwendig ist, also Fahrzeugen das befahren bestimmter Teilstrecken untersagt werden muss, welche die maximale Höhe überschreiten. Dies ist zum Beispiel oft bei Bahnunterführungen der Fall.
Verkehrsschilder "Verbot bei Überschreitung von Maximalgewichten": Regelungen maximaler Belastungsgrenzen in Bezug auf Gewicht und Ladung bei bestimmten Verkehrsteilnehmern. Dies ist zum Beispiel der Brücken der Fall, die bestimmten Belastungsgrenzen unterliegen.
Verkehrsschilder für Höchstgeschwindigkeiten, z.B. "Verbot der Geschwindigkeitsübertretung": Festlegung der Geschwindigkeitsgrenzen und die damit verbundenen Verbote der Übertretung. Üblich auf allen Straßen und Autobahnen, lediglich Ausführung und Bauart variieren.
Verkehrsschilder mit Verbot in Bezug auf Umweltzonen: Verbot der Einfahrt für Kraftfahrzeuge unter bestimmten umweltpolitischen Gesichtspunkten in Abhängigkeit von den jeweils gesetzlichen Regelungen.
Allgemeines über diese Verkehrsschilder mit einem Verbot
Verkehrsschilder die ein Verbot formulieren sind in der Regel reflektierend und haben im Durchmesser eine Mindestgröße von 42 cm. Quadratische Ausführungen haben zumeist ein Format von 60 × 60 cm. sofern sie den Einsatz in öffentlichen Bereichen finden müssen sie zwangsweise in Bauart, Reflektionsklasse und Größe den geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, da es sonst unter Umständen zu Anfechtungen kommen kann, da eine rechtliche Verbindlichkeit angezweifelt werden kann. Verkehrsschilder mit einem Verbot werden in öffentlichen Bereichen in der Regel von den zuständigen Behörden aufgestellt.